Themenüberblick
Plagiate
Die meisten Plagiate entstehen nicht aus Betrugsabsicht, sondern aus schlechter Notizführung unter Zeitdruck. Wer die Formen kennt, erkennt die eigenen Risikostellen.
Ein Plagiat liegt vor, wenn fremdes geistiges Eigentum als eigenes ausgegeben wird. Diese Definition ist kurz und deckt sehr unterschiedliche Fälle ab - vom kopierten Kapitel bis zur übernommenen Gliederungsidee.
Die Unterscheidung ist nicht akademisch: Prüfungsordnungen bewerten die Formen unterschiedlich schwer, und die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, unterscheidet sich um Größenordnungen. Ausgerechnet die häufigste Form - die sinngemäße Übernahme ohne Beleg - findet Prüfsoftware praktisch nie.
Wer wissen will, wie eine Prüfung technisch abläuft, findet das unter Plagiatsprüfung. Wer die rechtliche Seite sucht, wird unter Urheberrecht an Texten fündig.
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Häufige Fragen
Was gilt überhaupt als Plagiat?
Jede Übernahme fremden geistigen Eigentums ohne Kennzeichnung. Das umfasst wörtliche Übernahmen ebenso wie sinngemäße, übersetzte Passagen, übernommene Gliederungsideen und die ungekennzeichnete Wiederverwendung eigener früherer Arbeiten.
Ist ein Plagiat ohne Absicht auch ein Plagiat?
Ja. Prüfungsordnungen stellen in der Regel auf den objektiven Tatbestand ab. Fehlende Absicht kann die Sanktion mildern, macht die Übernahme aber nicht zulässig.
Was ist der Unterschied zwischen Plagiat und Urheberrechtsverletzung?
Ein Plagiat verstößt gegen wissenschaftliche oder publizistische Redlichkeit und wird von Hochschulen und Redaktionen geahndet. Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Rechtsverstoß mit zivilrechtlichen Folgen. Vieles ist beides, aber längst nicht alles.