Schritt 1: Beweise sichern - vor allem anderen
Der wichtigste Schritt und der, der am häufigsten übersprungen wird. Sobald der Betreiber merkt, dass jemand aufmerksam geworden ist, verschwindet die Seite oft innerhalb von Stunden.
Zu sichern sind:
- Vollständiger Screenshot der Seite, inklusive URL und sichtbarem Datum.
- Gespeicherte HTML-Fassung der Seite, nicht nur ein Bild.
- Archivkopie über einen Webarchiv-Dienst. Das ist der stärkste Beleg, weil er von dritter Seite stammt und einen Zeitstempel trägt.
- Nachweis der eigenen Priorität: Veröffentlichungsdatum, Versionshistorie des Redaktionssystems, Archivkopie der eigenen Seite aus früherer Zeit.
Der letzte Punkt ist entscheidend. In einem Streitfall geht es nicht darum, dass zwei Texte gleich sind - das ist unstrittig -, sondern darum, welcher zuerst da war.
Schritt 2: Prüfen, ob überhaupt ein Anspruch besteht
Nicht jede Übereinstimmung ist eine Rechtsverletzung. Drei Fragen klären das:
Ist der Text geschützt? Urheberrechtlichen Schutz genießt, was eine persönliche geistige Schöpfung ist (§ 2 UrhG). Ein Fachartikel erfüllt das fast immer, eine reine Produktbeschreibung, eine kurze Meldung oder eine Liste technischer Daten häufig nicht.
Wie viel wurde übernommen? Einzelne Sätze und Standardformulierungen sind meist nicht geschützt. Bei ganzen Absätzen und Abschnitten sieht das anders aus.
Greift eine Schranke? Das Zitatrecht erlaubt Übernahmen, wenn sie einem Zitatzweck dienen und die Quelle genannt ist. Eine Kopie ohne eigene Auseinandersetzung fällt nicht darunter.
Wer diese Prüfung überspringt und eine unbegründete Forderung stellt, riskiert, dass die Gegenseite ihrerseits Kosten geltend macht.
Schritt 3: Direkt Kontakt aufnehmen
Der Schritt mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Ergebnis. Ein erheblicher Teil der Kopien entsteht nicht aus Berechnung, sondern aus Unwissenheit - freie Texterinnen, die eine Vorlage zu wörtlich genommen haben, Agenturen, die zugeliefertes Material nicht geprüft haben.
Eine sachliche Nachricht enthält:
- welche Passage betroffen ist, mit beiden URLs,
- den Hinweis auf die eigene frühere Veröffentlichung mit Datum,
- eine konkrete Forderung: Entfernung oder Quellenangabe mit Link,
- eine angemessene Frist, üblicherweise sieben bis vierzehn Tage.
Was hier nicht hineingehört: Drohungen und Bezifferung von Forderungen. Beides verhärtet die Lage und macht aus einem Fall, der in drei Tagen erledigt gewesen wäre, ein Verfahren.
Wenn kein Impressum vorhanden ist, hilft eine Domain-Abfrage oder das Kontaktformular. Fehlendes Impressum ist übrigens ein eigenes Problem des Betreibers und für die weiteren Schritte eher hilfreich als hinderlich.
Schritt 4: Über Dritte vorgehen
Bleibt eine Reaktion aus, gibt es zwei wirksame Wege, die keine Anwaltskosten auslösen.
Hosting-Provider. Wer eine Seite betreibt, hat einen Anbieter, und der reagiert in der Regel auf begründete Meldungen von Rechtsverletzungen. Der Provider steht selbst in der Haftung, wenn er nach Kenntnis untätig bleibt. Die Meldung sollte die betroffene URL, den Nachweis der eigenen Urheberschaft und die Gegenüberstellung enthalten.
Den Provider findet man über eine Abfrage der IP-Adresse oder über Dienste, die das Hosting anzeigen.
Suchmaschinen. Google und andere Anbieter nehmen Inhalte auf begründeten Antrag aus dem Index. Das entfernt die Kopie nicht aus dem Netz, nimmt ihr aber die Sichtbarkeit - und damit oft den einzigen Zweck, den sie hatte. Für viele Betroffene ist das wirtschaftlich das eigentliche Ziel.
Bei Werbenetzwerken lohnt ein dritter Weg: Wer Anzeigen ausspielt, hat Richtlinien zu fremden Inhalten. Eine Meldung dort kann die Einnahmequelle der kopierenden Seite treffen.
Schritt 5: Anwaltliche Schritte
Wenn nichts davon wirkt oder der Schaden erheblich ist, folgt der förmliche Weg: eine anwaltliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung, gegebenenfalls Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, notfalls eine einstweilige Verfügung.
Die Kostenfrage sollte vorher geklärt sein. Im Erfolgsfall trägt die Gegenseite die Kosten der berechtigten Abmahnung. Bleibt sie zahlungsunfähig oder ist die Forderung teilweise unbegründet, kann es teuer werden. Für einzelne kopierte Absätze ohne wirtschaftlichen Schaden steht der Aufwand meist in keinem Verhältnis.
Sinnvoll ist der Schritt vor allem, wenn gewerblich und systematisch kopiert wird, wenn ein messbarer wirtschaftlicher Schaden entstanden ist oder wenn dieselbe Gegenseite wiederholt auffällt.
Vorbeugen
Vollständig verhindern lässt sich Textklau nicht. Zwei Dinge machen die spätere Durchsetzung aber deutlich einfacher:
Priorität dokumentieren. Veröffentlichungsdaten sichtbar ausweisen, Versionshistorie behalten, eigene Seiten gelegentlich archivieren lassen. Das kostet nichts und ist im Streitfall das entscheidende Material.
Regelmäßig prüfen. Ein charakteristischer Satz in Anführungszeichen in einer Suchmaschine findet die meisten Kopien. Wie das systematischer geht, steht unter Textdiebstahl erkennen.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den konkreten Fall hilft eine Kanzlei für Urheber- und Medienrecht weiter.