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Themenüberblick

Urheberrecht an Texten

Plagiat und Urheberrechtsverletzung sind zwei verschiedene Dinge. Dieser Bereich behandelt die rechtliche Seite: Was geschützt ist, was erlaubt ist und was man tun kann, wenn Texte kopiert werden.

Urheberrechtlicher Schutz entsteht in Deutschland automatisch mit der Schöpfung, sofern ein Text die nötige Individualität erreicht (§ 2 UrhG). Es gibt keine Anmeldung und kein Register - was im Streitfall zählt, ist der Nachweis der zeitlichen Priorität.

Wichtig ist die Trennung von zwei Ebenen, die im Alltag ständig vermischt werden: Ein Plagiat ist ein Verstoß gegen Redlichkeit und wird von Hochschulen und Redaktionen geahndet. Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Rechtsverstoß mit zivilrechtlichen Folgen. Vieles ist beides, aber nicht alles.

Die Beiträge in diesem Bereich sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall hilft eine Kanzlei für Urheber- und Medienrecht weiter.

Alle Beiträge zu Urheberrecht an Texten

Häufige Fragen

Sind meine Texte automatisch urheberrechtlich geschützt?

Ja, sofern sie die Schwelle zur persönlichen geistigen Schöpfung erreichen. Eine Registrierung gibt es in Deutschland nicht. Nicht geschützt sind reine Sachinformation, kurze Standardformulierungen und rein handwerkliche Zusammenstellungen.

Darf ich fremde Texte zitieren?

Ja, wenn das Zitat einem Zitatzweck dient, im angemessenen Umfang bleibt und die Quelle genannt ist. Eine Übernahme ohne eigene Auseinandersetzung ist auch mit Quellenangabe nicht gedeckt.

Was tun, wenn jemand meine Texte kopiert hat?

Zuerst Beweise sichern - Screenshot, HTML-Fassung und eine Archivkopie. Danach prüfen, ob ein Anspruch besteht, und sachlich Kontakt aufnehmen. Der anwaltliche Weg ist selten der erste sinnvolle Schritt.

Zuletzt geprüft: August 2026