Was hier auf dem Spiel steht
Anders als im akademischen Kontext geht es bei Verlagen und Redaktionen um drei konkrete Risiken.
Rechtlich. Wer einen fremden Text veröffentlicht, haftet - unabhängig davon, ob die einreichende Person getäuscht hat. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz richten sich gegen den Verlag als Verbreiter.
Wirtschaftlich. Eine Richtigstellung, ein Rückruf oder das Entfernen eines Beitrags kostet Geld und, bei gedruckten Ausgaben, erheblich mehr als der Beitrag eingebracht hat.
Reputativ. Der teuerste Posten. Ein öffentlich gewordener Plagiatsfall bleibt auffindbar und wird bei jedem weiteren Zwischenfall zitiert.
Was geprüft werden sollte
Eine Vollprüfung jedes Beitrags ist selten praktikabel. Eine Risikostufung ist es:
Immer prüfen: Beiträge von neuen oder unbekannten Externen, Gastbeiträge, alles mit rechtlichem oder medizinischem Bezug, Texte mit hoher geplanter Reichweite, eingereichte Manuskripte vor Vertragsschluss.
Stichprobenartig: Beiträge etablierter Stammautorinnen und -autoren.
Zusätzlich prüfen auf Doppelverwertung: Ob ein Text bereits anderswo erschienen ist - auch von derselben Person. Das ist im journalistischen Kontext ein häufigerer Fall als das klassische Plagiat und vertraglich meist ausgeschlossen.
Der Prüfprozess
Vier Schritte, die sich in einen Redaktionsablauf einfügen lassen:
1. Vertragliche Grundlage. Autorenverträge enthalten eine Zusicherung der Eigenständigkeit, der Rechteinhaberschaft und der Erstveröffentlichung. Das regelt das Innenverhältnis und ermöglicht Regress.
2. Automatisierte Prüfung. Ein Durchlauf durch Prüfsoftware vor der Redaktion. Wichtig ist hier die Datenbasis: Für redaktionelle Texte zählt der Web-Index mehr als wissenschaftliche Archive - umgekehrt als im Hochschulkontext. Eine Übersicht steht im Tool-Vergleich.
3. Redaktionelle Durchsicht. Der Schritt, den Software nicht übernimmt. Auffällig sind Stilbrüche, nicht anschlussfähige Fachbegriffe, Behauptungen ohne Beleg und Zitate ohne prüfbare Fundstelle.
4. Zitat- und Bildrechte. Getrennt zu prüfen: Sind übernommene Passagen vom Zitatrecht gedeckt? Liegen für Abbildungen Lizenzen vor? Bilder sind hier das häufigere Problem, weil das Zitatrecht reine Illustration nicht abdeckt.
Was der Bericht aussagt - und was nicht
Für redaktionelle Texte gilt dieselbe Regel wie überall: Die Prozentzahl ist wertlos, die Fundstellen sind es nicht.
Ein Beitrag über ein aktuelles Ereignis wird zwangsläufig Übereinstimmungen mit anderer Berichterstattung aufweisen - Namen, Zitate aus Pressemitteilungen, offizielle Formulierungen. Das ist normal.
Das Warnsignal ist ein zusammenhängender längerer Treffer bei einer einzelnen Quelle, besonders wenn es sich um Analyse oder Kommentar handelt statt um Faktenwiedergabe.
In der Gegenrichtung: eigene Inhalte schützen
Verlage sind häufiger Betroffene als Verursacher. Für die Überwachung eigener Inhalte lohnt ein regelmäßiger Abgleich - die Methoden stehen unter Textdiebstahl erkennen.
Zwei Dinge erleichtern die spätere Durchsetzung erheblich und kosten nichts: Veröffentlichungsdaten sauber ausweisen und die Versionshistorie im Redaktionssystem behalten. Im Streitfall ist die Frage nie, ob zwei Texte gleich sind, sondern welcher zuerst da war.