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Plagiatsprüfung

Plagiatsprüfung für die Masterarbeit

Eine Masterarbeit arbeitet mit mehr Literatur, mehr Vorarbeiten und häufiger mit eigenen früheren Texten. Genau daraus entstehen die Fehler, die bei der Bachelorarbeit noch keine Rolle spielten.

Die drei Unterschiede zur Bachelorarbeit

Mehr fremdsprachige Literatur. Auf Masterniveau wird überwiegend international zitiert. Damit steigt das Risiko des Übersetzungsplagiats: Ein aus dem Englischen übertragener Absatz hat mit dem Original keine gemeinsame Zeichenfolge und wird von keiner Prüfsoftware gefunden. Er ist trotzdem eine belegpflichtige Übernahme.

Eigene Vorarbeiten. Viele Masterarbeiten bauen auf Seminararbeiten, Projektberichten oder der Bachelorarbeit auf. Das ist wissenschaftlich sinnvoll und wird zum Problem, sobald ganze Passagen ungekennzeichnet wandern. Details unter Selbstplagiat.

Umfang. Bei sechzig bis hundert Seiten und dreistelliger Quellenzahl verliert man den Überblick über Belege ohne systematische Literaturverwaltung fast zwangsläufig.

Was das für die Prüfung heißt

Software deckt hier weniger ab als bei einer Bachelorarbeit, weil die typischen Fehler - Übersetzung, Paraphrase, Wiederverwendung eigener Texte - für sie schlecht sichtbar sind.

Der Prüfbericht bleibt trotzdem nützlich: Er findet die wörtlichen Übernahmen und zeigt, ob es ein systematisches Problem in der Zitierdisziplin gibt. Er ersetzt aber nicht die eigene Durchsicht.

Für eine Masterarbeit lohnt deshalb ein zweiter Schritt, den viele auslassen: eine Stichprobe der Belege. Zehn bis fünfzehn zufällig ausgewählte Quellenangaben nachschlagen und prüfen, ob die Quelle existiert, ob dort das Behauptete steht und ob die Seite stimmt. Wer hier Fehler findet, hat sie systematisch - und weiß, wo nachzuarbeiten ist.

Anbieterwahl

Die Kriterien sind dieselben wie bei der Bachelorarbeit, aber die Gewichtung verschiebt sich: Der Zugriff auf wissenschaftliche Datenbanken wird wichtiger, weil auf Masterniveau kaum noch aus frei zugänglichen Webquellen zitiert wird.

Unverändert an erster Stelle steht die Frage, ob der Anbieter hochgeladene Texte in seine Vergleichsdatenbank aufnimmt. Bei einer Masterarbeit, die später möglicherweise veröffentlicht oder zur Promotion weiterentwickelt wird, wiegt das noch schwerer.

Eine Übersicht der gängigen Systeme steht im Tool-Vergleich.

Zeitplanung

Bei diesem Umfang reichen zwei Wochen Vorlauf knapp. Realistisch ist:

  • Vier Wochen vor Abgabe: erster Durchgang, sobald der Text inhaltlich steht. Genug Zeit, um systematische Zitierfehler über die ganze Arbeit hinweg zu beheben.
  • Zwei Wochen vor Abgabe: Belegstichprobe und Durchsicht der Passagen, die auf eigenen Vorarbeiten beruhen.
  • Wenige Tage vor Abgabe: Kontrolldurchgang.

Der mittlere Schritt ist der, den Prüfsoftware nicht übernimmt und der bei Masterarbeiten am häufigsten fehlt.

Wenn die Arbeit veröffentlicht werden soll

Wird die Masterarbeit publiziert oder in eine Promotion überführt, kommt eine zusätzliche Ebene dazu: Was in der Arbeit zulässig war, kann in einer Veröffentlichung urheberrechtlich relevant werden - vor allem bei umfangreichen Zitaten und übernommenen Abbildungen.

Für Zitate gilt dann § 51 UrhG mit seinen engeren Grenzen, siehe Zitatrecht. Für Abbildungen aus fremden Quellen braucht es in aller Regel eine Lizenz des Rechteinhabers - das Zitatrecht deckt reine Illustration nicht ab.

Häufige Fragen

Was ist bei der Masterarbeit anders als bei der Bachelorarbeit?

Drei Dinge: Der Anteil englischsprachiger Fachliteratur ist höher, was Übersetzungsplagiate wahrscheinlicher macht. Es wird häufiger auf eigene frühere Arbeiten zurückgegriffen. Und der Umfang macht es schwerer, den Überblick über die Belege zu behalten.

Darf ich Teile meiner Bachelorarbeit übernehmen?

Mit Kennzeichnung und Beleg in der Regel ja - die eigene frühere Arbeit wird wie jede andere Quelle zitiert. Ohne Beleg ist es ein Selbstplagiat. Manche Prüfungsordnungen schließen die Wiederverwendung ganz aus; ein Blick hinein klärt das verbindlich.

Wie gehe ich mit übersetzten Passagen um?

Eine Übersetzung ist eine Übernahme und braucht einen Beleg. Wörtliche Übersetzungen gehören zusätzlich als Zitat gekennzeichnet, mit Hinweis auf die eigene Übertragung. Prüfsoftware findet solche Stellen praktisch nie - hier hilft nur Sorgfalt.

Zuletzt geprüft: 2026-08-08